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Hier finden Sie den Aufnahmeantrag und die Satzung zum Herunterladen.

 

 

Paragraf 1 Abs. 2 wurde wie folgt geändert:

 
„Der Bereich der Forstbetriebsgemeinschaft umfasst das Gebiet der ,Dübener Heide` zwischen Elbe, Mulde und der Landesgrenze zu Sachsen." 
 

In § 4 Abs. 2 werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 angefügt: 
 

„In Abweichung von Satz 1 kann die Aufnahme von Mitgliedern einer anderen aufgelösten Forstbetriebsgemeinschaft auch ohne Antrag durch schriftliche Berufung durch den Vorstand erfolgen. Die Berufung zum Mitglied ist in diesen Fällen wirksam, sofern der Betreffende die Mitgliedschaft nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung des Vorstandes an den Betreffenden ausdrücklich schriftlich ablehnt."